Zu meinem Alltag als Strafverteidiger gehören auch immer wieder Verkehrsdelikte und -Ordnungswidrigkeiten wie
Rotlichverstöße oder Blitzer u.a. So zum Beispiel dieser Fall:
Mein Mandant wurde auf der Berliner Stadtautobahn mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Nach Akteneinsicht und einem entsprechenden Schriftsatz zur Identifizierung des Fotos konnte das
Verfahren eingestellt werden. Der Mandant kann weiter fahren.