Der Mandant wurde vom Angeklagten um Schutzgeld und Übernahme seines Ladengeschäftes erpresst, so dass der Mandant daraufhin seinen Laden schließen und einen Sicherheitsdienst zur eigenen Sicherheit beauftragen musste.
Verhandlungsziel: Verurteilung zur Freiheitsstrafe, Nachweis der Schutzgelderpressung durch Einreichung von BWA`s, Vertrag Sicherheitsdienst und Zeugenbefragung, keine Verurteilung nur wegen Betruges; aufgrund der Rechtsanwaltskosten wurde von Seiten des Mandanten auf ein Adhäsionsverfahren verzichtet.
Ergebnis: Der Angeklagte wurde wunschgemäß zu einem Jahr und zwei Monaten zur Bewährung aufgrund räuberischer Erpressung und zusätzlichen Arbeitsstunden verurteilt. Besonders amüsant: Der Angeklagte kam nach der Verhandlung zu Rechtsanwalt Wenzel und bat um seine Visitenkarte, um im nächsten Verfahren Herrn Wenzel zu beauftragen.
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