Körperverletzung

Wie und wovor kann ein Fachanwalt für Strafrecht schützen?


Zum einen:

 

 

Sie könnte eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe erwarten und Einträge ins polizeiliche Führungszeugnis erhalten.

 

Zum anderen:

 

Es könnte zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen durch den Geschädigten kommen. Als Anwalt für Strafrecht in Berlin nehmen wir uns Ihrer Probleme an. Mit Körperverletzungsdelikten ist nicht zu spaßen. Mit Erfahrung und Taktik versuchen wir den Schaden gering zu halten, bestenfalls sogar zu verhindern.

 



Wie werde ich für eine Körperverletzung bestraft?

 

 

Gerichte bestrafen Körperverletzungsdelikte tendenziell hart. Eine gefährliche Körperverletzung hat einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Des Weiteren müssen Sie sehen, dass Sie sich auch immer zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen können (z.B. Arztkosten, Schmerzensgeld).

 


Wann begehe ich eine Körperverletzung?

Eine Körperverletzung liegt in jeder körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsbeschädigung einer anderen Person.

 

Körperliche Misshandlung ist jede Substanzbeeinträchtigung des Körpers und jede üble, unangemessene Behandeln, die entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

 

Eine Gesundheitsbeschädigung ist ein Hervorrufen oder Steigern eines, wenn auch nur vorübergehenden pathologischen (krankhaften) Zustandes

Eine vorsätzliche Körperverletzung ist gem. § 223 StGB liegt vor, wenn Sie  eine andere Person vorsätzlich körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen. Der Strafrahmen liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

 

Verfolgt wird die Straftat in der Regel auf Antrag oder wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

 

Zu beachten sind stets Möglichkeiten der Notwehr oder das Vorliegen einer Einwilligung des Geschädigten, wodurch die Strafbarkeit eventuell entfallen kann.

 

Wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass die verletzte Person das Sehvermögen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist der Tatbestand des § 226 StGB der schweren Körperverletzung erfüllt. Der Strafrahmen fordert eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn und nicht unter drei Jahren.

 

Die gefährliche Körperverletzung wird gem. § 224 mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Der erhöhte Strafrahmen ist dadurch begründet, dass die Körperverletzung auf eine besonders gefährliche Art und Weise hervorgerufen worden ist. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen.

  

Gesundheitsschädlich ist jede Substanz die dazu geeignet ist, wie beispielsweise Alkohol oder andere Rauschmittel, ebenso ist die vorsätzliche Ansteckung mit Krankheitserregern erfasst.

  

Eine Waffe ist ein Gegenstand, der zum Hervorrufen von Verletzungen bestimmt ist, wohingegen das gefährliche Werkzeug objektive und durch die Art seiner Verwendung dazu geeignet sein muss erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Ein Beispiel ist der beschuhte Fuß.

 

Hinterlistig bedeutet im Sinne der Norm, das planmäßige Verdecken der Angriffsabsicht, um die Verteidigung des Opfers einzuschränken.

 

Lebensgefährlich ist eine Handlung dann, wenn sie abstrakt eine Lebensgefahr in sich trägt.

 

Eine gefährliche Körperverletzung hat – abgesehen von dem minder Schweren Fall – einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Daraus folgt, dass Sie einen Anwalt für Strafrecht benötigen. Hier wird es keine Geldstrafe mehr geben.

 

Wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen, dann machen Sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Der Versuch ist dabei ebenfalls strafbar. Die Gefährlichkeit ergibt sich aus der vom Gesetz beschriebene Begehungsweise. Im Einzelfall muss überprüft werden, ob eine begangene Körperverletzung als „gefährlich“ eingestuft werden kann.

 

Die Körperverletzung mit Todesfolge ist gem. § 227 strafbar. Sie liegt vor, wenn eine Person durch die Körperverletzungshandlung zu Tode kommt.

 

Die fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Als Täter müssten sie eine Sorgfaltspflichtverletzung begangen haben. Der hieraus resultierende Verletzungserfolg müsste vorhersehbar gewesen sein. Zusätzlich stellt sich die Frage, ob die Verletzung bei rechtmäßigem Verhalten tatsächlich entfallen wäre.

  

§ 340 StGB bestraft schließlich die Körperverletzung im Amt durch Amtsträger, sollten diese ihre Befugnisse überschreiten und den Boden des Rechts verlassen haben.

 

 

Es gibt somit einige Punkte die der Strafverteidiger überprüfen kann.