Stalking/Nachstellung


Stalking beschreibt das Phänomen der Nachstellung.

 

 

Nachstellung ist der wiederholte Versuch der Kontaktaufnahme gegen den Willen des Betroffenen. Betroffene fühlen sich durch die typischen Erscheinungsarten des Stalkings belästigt. Häufig können derartige Stalkingsituationen mit Trennungen zusammenfallen. Die nachstellende Person verspürt in diesem Zusammenhang regelmäßig den Wunsch, Erklärungen zu erhalten. Wie die Kontaktaufnahme durch den Stalker geschieht ist grundsätzlich egal, es kommt nicht darauf an, ob es über Telefonanrufe, SMS, Chatnachrichten, E-Mails, Belästigung des Bekanntenkreises oder das Versenden ungewollter Geschenke versucht wird.

 

Wann ist Stalking strafbar?


Stalking ist erst spät Teil des strafrechtlichen Alltags geworden. Umso wichtiger ist es, dass ein Fachanwalt für Strafrecht sich mit diesem Delikt auskennt und sie in Stalking-Verfahren umfassend beraten kann.

 

Stalking ist gem. § 238 StGB strafbar. Der Straftatbestand der Nachstellung führt ausdrücklich das Suchen der Nähe des Stalking-Opfers auf, das Nachstellen durch Telefon- und Chatnachrichten oder andere Kommunikationskanäle, sowie das Bestellen von "Aufmerksamkeiten" auf. Zudem besitzt der das Stalking bestrafende Paragraph einen Auffangtatbestand, der vergleichbare Verhaltensweisen des Nachstellenden erfasst.

 

Der Strafrahmen sieht Strafen von bis zu drei Jahren vor. Allerdings kann ein Anwalt für Strafrecht im Falle des Stalkings eine Freiheitsstrafe verhindern und neben der Vermeidung einer Haftstrafe für den Fall der Nachstellung auch eine Geldstrafe erstreiten oder sogar eine Einstellung des Stalking-Verfahrens erreichen. In erster Linie sollte gerade bei Ersttätern, die sich aus einer emotional komplexen Situation heraus zu derartigen Verhaltensweisen haben hinreißen lassen, versucht werden, eine Eintragung in das Bundeszentralregister zu vermeiden.

 

 

Auch droht eine vereinfachte Anordnung der Untersuchungshaft, da die Wiederholungsgefahr leicht zu begründen sein wird, sodass sich ein Beschuldigter in einem Stalking-Verfahren schnell der Untersuchungshaft ausgesetzt sehen wird. Spätestens dann sollte der Fachanwalt für Strafrecht eingeschaltet werden, um die Stalking und Belästigungsvorwürfe zu entkräften.

Stalking - Wie soll man sich verhalten?


Hat das Stalking-Opfer bereits zivilrechtliche Schritte eingeleitet, z.B. eine einstweilige Verfügung erstritten, kann diese Grundlage dafür sein, dem Nachstellenden bei Zuwiderhandlungen bzw. erneuten Stalkingversuchen ein Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft auzubürden. Das zivilrechtliche Mittel kann auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

 

Der § 238 StGB erfordert eine Beeinträchtigung der Lebensweise des Stalking-Opfers. Diese Begriff ist unbestimmt und deswegen auslegungsbedürftig. Dies ist für den Anwalt für Strafrecht der Anknüpfungspunkt für eine erfolgsversprechende Verteidigung. Es müssen die einschlägigen Fälle bekannt sein, um vor überzeugend argumentieren zu können.

 

Gerade weil der Stalkingparagraph argumentativen Spielraum für den Anwalt für Strafrecht bietet, sollten Sie im Fall der Fälle nicht auf die anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt verzichten. Aussagen, die Sie treffen, können schnell zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden. 

 

Im Bereich des Stalkings müssen zwei Fragen vorrangig beantwortet werden:

 

Ist die angezeigte Handlung tatsächlich strafrechtlich relevant?

 

Handelt es sich um Stalking oder ein weniger drastisches Delikt?

 

Ferner ist auch die Beweisbarkeit schwierig, da es oft zu einer Aussage-gegen-Aussage-Situation kommen kann. Das Opfer könnte übertrieben haben oder die Nachstellungen unbegründeterweise dem vermeintlichen Täter zugeordnet haben.

 

Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass der Anwalt für Strafrecht an einer umfassend Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.

 

 

Werden Sie vorgeladen, sollten sie einen Anwalt für Strafrecht aufsuchen, sich beraten lassen und nicht aus falscher Kooperationsbereitschaft Ihre Chance auf einen fairen Verfahrensablauf verwirken. Sie dürfen polizeilichen Vorladungen fernbleiben, Sie haben das Recht zu schweigen. Gehen Sie im Fall des Stalkings bzw. des Nachstellens kein Risiko ein und überlassen Sie dem Anwalt für Strafrecht das Streiten für Ihr Recht.