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Fallbild: Gefährliche Körperverletzung (Kreuzberg) - Fallbericht
FälleKörperverletzung

Gefährliche Körperverletzung (Kreuzberg) - Fallbericht

Freispruch

bei gefährlicher Körperverletzung

KörperverletzungKreuzbergApril 2017Freispruch

Im Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Berlin-Kreuzberg konnte dem Mandanten das behauptete Tatgeschehen nach mehreren Verhandlungsterminen und konsequenter Zeugenbefragung nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren endete mit Freispruch.

Vorwurf
Gefährliche Körperverletzung
Ort
Berlin-Kreuzberg
Verfahren
Hauptverhandlung
Ergebnis
Freispruch

"Mangels Nachweis des Tatgeschehens musste das Gericht freisprechen."

Sachverhalt

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem Mittäter den Geschädigten in Berlin-Kreuzberg mit einer Glasflasche geschlagen zu haben. Der Vorwurf wog schwer, weil bei einer gefährlichen Körperverletzung schnell empfindliche strafrechtliche Folgen im Raum stehen.

Der Tatvorwurf beruhte wesentlich auf Zeugenaussagen zum Ablauf und zur Täterzuordnung. Gerade in Auseinandersetzungen mit mehreren Beteiligten ist jedoch oft unklar, wer was genau wahrgenommen hat und welcher konkrete Tatbeitrag einer Person sicher zugerechnet werden kann.

Im Verfahren kam es deshalb nicht auf allgemeine Verdachtsmomente, sondern auf die konkrete Belastbarkeit der Aussagekette an. Entscheidend war, ob sich das behauptete Geschehen in einer Weise nachweisen ließ, die einen Schuldspruch wirklich trägt.

Die Verteidigung richtete den Blick damit konsequent auf Wahrnehmung, Widersprüche und sichere Täterzuordnung.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Beweislage auf Kernaussagen fokussieren

Die Verteidigung konzentrierte sich früh auf die zentralen Belastungsaussagen und deren innere sowie äußere Konsistenz.

Widersprüche bei Ablauf, Wahrnehmung und Zuordnung wurden systematisch herausgearbeitet. In Körperverletzungsverfahren ist das häufig der entscheidende Hebel, weil sich belastende Aussagen bei genauer Prüfung oft nicht in allen Punkten decken.

Damit wurde der Fall von Beginn an auf den echten Nachweismaßstab des Strafverfahrens zurückgeführt.

Ergebnis dieses Schritts

Tragfähigkeit der Belastungsaussagen substantiell angegriffen.

02
Zeugenbefragung in mehreren Terminen

Nach mehreren Verhandlungsterminen wurden Zeugen gezielt zur konkreten Tatwahrnehmung, zur Dynamik der Auseinandersetzung und zur Identifizierung befragt.

Dabei verdichtete sich, dass ein sicherer Nachweis des behaupteten Tatgeschehens gegen den Mandanten nicht geführt werden konnte.

Gerade die Dauer der Hauptverhandlung zeigte, dass der Fall nicht durch den bloßen Vorwurf entschieden werden durfte, sondern nur durch belastbare Feststellungen.

Ergebnis dieses Schritts

Nachweislücken in der Täterzuordnung offengelegt.

03
Freispruch durchsetzen

Auf Grundlage der verbliebenen Zweifel war eine Verurteilung rechtlich nicht tragfähig.

Das Gericht sah sich verpflichtet, den Mandanten freizusprechen. Genau darin zeigt sich die Bedeutung konsequenter Strafverteidigung: Nicht jeder schwere Vorwurf hält einer sauberen Beweisprüfung stand.

Der Freispruch stellte klar, dass die behauptete Tatbeteiligung gerade nicht mit der nötigen Sicherheit bewiesen werden konnte.

Ergebnis dieses Schritts

Freispruch mangels Nachweis des Tatgeschehens.

Fallbild – Berlin-Kreuzberg · Hauptverhandlung · April 2017
Berlin-Kreuzberg \u00b7 Hauptverhandlung \u00b7 April 2017
Ergebnis

Freispruch im Verfahren wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung in Berlin-Kreuzberg.

Mehrere Verhandlungstermine mit vertiefter Zeugenbefragung.
Tatnachweis gegen den Mandanten nicht belastbar geführt.
Gerichtlich kein tragfähiger Schuldspruch möglich.
Mandant wurde vollständig freigesprochen.
Urteilsdaten
DeliktGefährliche Körperverletzung
GerichtAmtsgericht Berlin
DatumApril 2017
AusgangFreispruch
OrtKreuzberg
Rechtsgrundlage
§ 224 StGB§ 261 StPO§ 267 StPO
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