
Freispruch
bei gefährlicher Körperverletzung
Im Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Berlin-Kreuzberg konnte dem Mandanten das behauptete Tatgeschehen nach mehreren Verhandlungsterminen und konsequenter Zeugenbefragung nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren endete mit Freispruch.
"Mangels Nachweis des Tatgeschehens musste das Gericht freisprechen."
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einem Mittäter den Geschädigten in Berlin-Kreuzberg mit einer Glasflasche geschlagen zu haben. Der Vorwurf wog schwer, weil bei einer gefährlichen Körperverletzung schnell empfindliche strafrechtliche Folgen im Raum stehen.
Der Tatvorwurf beruhte wesentlich auf Zeugenaussagen zum Ablauf und zur Täterzuordnung. Gerade in Auseinandersetzungen mit mehreren Beteiligten ist jedoch oft unklar, wer was genau wahrgenommen hat und welcher konkrete Tatbeitrag einer Person sicher zugerechnet werden kann.
Im Verfahren kam es deshalb nicht auf allgemeine Verdachtsmomente, sondern auf die konkrete Belastbarkeit der Aussagekette an. Entscheidend war, ob sich das behauptete Geschehen in einer Weise nachweisen ließ, die einen Schuldspruch wirklich trägt.
Die Verteidigung richtete den Blick damit konsequent auf Wahrnehmung, Widersprüche und sichere Täterzuordnung.
Die Verteidigung konzentrierte sich früh auf die zentralen Belastungsaussagen und deren innere sowie äußere Konsistenz.
Widersprüche bei Ablauf, Wahrnehmung und Zuordnung wurden systematisch herausgearbeitet. In Körperverletzungsverfahren ist das häufig der entscheidende Hebel, weil sich belastende Aussagen bei genauer Prüfung oft nicht in allen Punkten decken.
Damit wurde der Fall von Beginn an auf den echten Nachweismaßstab des Strafverfahrens zurückgeführt.
Tragfähigkeit der Belastungsaussagen substantiell angegriffen.
Nach mehreren Verhandlungsterminen wurden Zeugen gezielt zur konkreten Tatwahrnehmung, zur Dynamik der Auseinandersetzung und zur Identifizierung befragt.
Dabei verdichtete sich, dass ein sicherer Nachweis des behaupteten Tatgeschehens gegen den Mandanten nicht geführt werden konnte.
Gerade die Dauer der Hauptverhandlung zeigte, dass der Fall nicht durch den bloßen Vorwurf entschieden werden durfte, sondern nur durch belastbare Feststellungen.
Nachweislücken in der Täterzuordnung offengelegt.
Auf Grundlage der verbliebenen Zweifel war eine Verurteilung rechtlich nicht tragfähig.
Das Gericht sah sich verpflichtet, den Mandanten freizusprechen. Genau darin zeigt sich die Bedeutung konsequenter Strafverteidigung: Nicht jeder schwere Vorwurf hält einer sauberen Beweisprüfung stand.
Der Freispruch stellte klar, dass die behauptete Tatbeteiligung gerade nicht mit der nötigen Sicherheit bewiesen werden konnte.
Freispruch mangels Nachweis des Tatgeschehens.
