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Fallbild: Gefährliche Körperverletzung (Wedding) - Fallbericht
FälleKörperverletzung

Gefährliche Körperverletzung (Wedding) - Fallbericht

Freispruch

bei gefährlicher Körperverletzung

KörperverletzungWeddingApril 2017Freispruch

Im Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Berlin-Wedding konnte dem Mandanten der behauptete Flaschenangriff nach mehreren Verhandlungstagen und intensiver Zeugenbefragung nicht nachgewiesen werden. Das Ergebnis war ein vollständiger Freispruch.

Vorwurf
Gefährliche Körperverletzung
Ort
Berlin-Wedding
Verfahren
Hauptverhandlung
Ergebnis
Freispruch

"Mangels belastbaren Nachweises des Tatgeschehens erfolgte ein Freispruch."

Sachverhalt

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, den Geschädigten in Berlin-Wedding mit einer Bierflasche geschlagen zu haben. Auch hier stand damit der Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung im Raum, der regelmäßig empfindliche strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Der Vorwurf stützte sich vor allem auf Zeugenaussagen zur Täteridentifizierung. In solchen Verfahren reicht eine belastende Grundstimmung jedoch nicht aus; entscheidend ist, ob sich der behauptete Ablauf einer konkreten Person sicher zuordnen lässt.

In der Hauptverhandlung war daher ausschlaggebend, ob die Aussagebasis den behaupteten Tatablauf und die Zuordnung zum Mandanten wirklich sicher trägt.

Die Verteidigung arbeitete genau diese Trennlinie heraus: zwischen bloßer Belastung und belastbarem Nachweis.

Alle Angaben anonymisiert. Namen, Daten und Orte wurden zum Schutz des Mandanten verändert.

Verteidigung

01
Aussagebasis strukturieren

Die Verteidigung legte den Schwerpunkt auf Wahrnehmungsbedingungen, Erinnerungsgenauigkeit und Konsistenz der Belastungsaussagen.

Unklare Punkte bei Ablauf und Zuordnung wurden bereits früh markiert und für die Hauptverhandlung vorbereitet.

Damit konnte der Vorwurf auf seine wirklich tragfähigen Bestandteile reduziert und die Beweisaufnahme klar strukturiert werden.

Ergebnis dieses Schritts

Kernpunkte der Nachweisführung verfahrensfest herausgearbeitet.

02
Zeugen intensiv befragen

Nach mehreren Verhandlungstagen wurden Zeugen zur konkreten Wahrnehmung, zur Situation vor Ort und zur Identifizierung detailliert befragt.

Dabei traten Zweifel hervor, die eine sichere Feststellung des behaupteten Tatgeschehens gegen den Mandanten nicht zuließen.

Gerade bei konflikthaften Geschehen mit mehreren Beteiligten zeigt sich oft erst in der Befragung, wie begrenzt einzelne Wahrnehmungen tatsächlich waren.

Ergebnis dieses Schritts

Belastungsbild in entscheidenden Punkten erschüttert.

03
Freispruch erreichen

Mangels belastbarer Beweislage war eine Verurteilung rechtlich nicht haltbar.

Das Gericht sprach den Mandanten daher frei. Der Fall zeigt exemplarisch, dass auch bei einem scharf formulierten Vorwurf ein Freispruch möglich ist, wenn die Täterzuordnung nicht sicher nachgewiesen werden kann.

Die gerichtliche Entscheidung setzte damit den strafprozessualen Grundsatz um, dass Zweifel nicht zulasten des Angeklagten übergangen werden dürfen.

Ergebnis dieses Schritts

Freispruch mangels nachgewiesener Tatbeteiligung.

Fallbild – Berlin-Wedding · Hauptverhandlung · April 2017
Berlin-Wedding \u00b7 Hauptverhandlung \u00b7 April 2017
Ergebnis

Freispruch im Verfahren wegen gef\u00e4hrlicher K\u00f6rperverletzung in Berlin-Wedding.

Mehrere Verhandlungstage mit vertiefter Zeugenauswertung.
Tatgeschehen gegen den Mandanten nicht sicher nachweisbar.
Gerichtlich kein tragfähiger Schuldspruch möglich.
Mandant vollständig freigesprochen.
Urteilsdaten
DeliktGefährliche Körperverletzung
GerichtAmtsgericht Berlin
DatumApril 2017
AusgangFreispruch
OrtWedding
Rechtsgrundlage
§ 224 StGB§ 261 StPO§ 267 StPO
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