
Freispruch
bei gefährlicher Körperverletzung
Im Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Berlin-Wedding konnte dem Mandanten der behauptete Flaschenangriff nach mehreren Verhandlungstagen und intensiver Zeugenbefragung nicht nachgewiesen werden. Das Ergebnis war ein vollständiger Freispruch.
"Mangels belastbaren Nachweises des Tatgeschehens erfolgte ein Freispruch."
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, den Geschädigten in Berlin-Wedding mit einer Bierflasche geschlagen zu haben. Auch hier stand damit der Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung im Raum, der regelmäßig empfindliche strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Der Vorwurf stützte sich vor allem auf Zeugenaussagen zur Täteridentifizierung. In solchen Verfahren reicht eine belastende Grundstimmung jedoch nicht aus; entscheidend ist, ob sich der behauptete Ablauf einer konkreten Person sicher zuordnen lässt.
In der Hauptverhandlung war daher ausschlaggebend, ob die Aussagebasis den behaupteten Tatablauf und die Zuordnung zum Mandanten wirklich sicher trägt.
Die Verteidigung arbeitete genau diese Trennlinie heraus: zwischen bloßer Belastung und belastbarem Nachweis.
Die Verteidigung legte den Schwerpunkt auf Wahrnehmungsbedingungen, Erinnerungsgenauigkeit und Konsistenz der Belastungsaussagen.
Unklare Punkte bei Ablauf und Zuordnung wurden bereits früh markiert und für die Hauptverhandlung vorbereitet.
Damit konnte der Vorwurf auf seine wirklich tragfähigen Bestandteile reduziert und die Beweisaufnahme klar strukturiert werden.
Kernpunkte der Nachweisführung verfahrensfest herausgearbeitet.
Nach mehreren Verhandlungstagen wurden Zeugen zur konkreten Wahrnehmung, zur Situation vor Ort und zur Identifizierung detailliert befragt.
Dabei traten Zweifel hervor, die eine sichere Feststellung des behaupteten Tatgeschehens gegen den Mandanten nicht zuließen.
Gerade bei konflikthaften Geschehen mit mehreren Beteiligten zeigt sich oft erst in der Befragung, wie begrenzt einzelne Wahrnehmungen tatsächlich waren.
Belastungsbild in entscheidenden Punkten erschüttert.
Mangels belastbarer Beweislage war eine Verurteilung rechtlich nicht haltbar.
Das Gericht sprach den Mandanten daher frei. Der Fall zeigt exemplarisch, dass auch bei einem scharf formulierten Vorwurf ein Freispruch möglich ist, wenn die Täterzuordnung nicht sicher nachgewiesen werden kann.
Die gerichtliche Entscheidung setzte damit den strafprozessualen Grundsatz um, dass Zweifel nicht zulasten des Angeklagten übergangen werden dürfen.
Freispruch mangels nachgewiesener Tatbeteiligung.
