Wenzel
Fachanwalt für Strafrecht
Fall prüfen
Mandantenlogin
Notfall
Kontakt
030 120 593 430Kontaktformular & Anfahrt →
§

Durchsuchungsbeschluss

Verhältnismäßigkeit ist der Schlüssel.

Glossareintrag

Der Durchsuchungsbeschluss ist die richterliche Anordnung einer Durchsuchung, typischerweise beim Beschuldigten nach § 102 StPO.

Er muss Zweck, Tatvorwurf und zu suchende Beweismittel erkennen lassen. In der Praxis ist die Verhältnismäßigkeit der zentrale Prüfpunkt.

Rechtsgrundlage: \u00a7 102 StPO / \u00a7 105 StPO